101 Die Organe der Männerriege sind
101.1 Generalversammlung
101.2 Sektionsversammlung
101.3 Turnstand
101.4 Vorstand
101.5 Kommissionen
101.6 Rechnungsrevisoren
202 An der Generalversammlung sind folgende Geschäfte zu erledigen
202.1 Protokoll der letzten Generalversammlung
202.2 Mutationen
202.3 Jahresberichte
202.4 Abnahme der Rechnung
202.5
5.1 Vorstand
5.2 Präsident
5.3 Oberturner
5.4 Übrige Funktionäre
5.5 Rechnungsrevisoren
202.6 Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Entschädigung
202.7 Budget/Ausgabenkompetenz
202.8 Jahresprogramm
202.9 Anträge und eventuelle Statutenänderungen
202.10 Verschiedenes
203 Der Vorstand setzt sich mindestens zusammen aus:
203.1 Präsident
203.2 Oberturner
203.3 Aktuar
203.4 Kassier
203.5 Beisitzer
Seniorenturnen
204 Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Jedes Vorstandsmitglied ist wieder wählbar. Der Aktuar ist in der Regel Präsident Stellvertreter
220 Die Männerriege führt ein Seniorenturnen durch
221 Es werden regelmässig Turnstunden durchgeführt. Der Besuch dieser Turnstunden ist fakultativ
222 Die Teilnehmer sind Mitglieder des TVS
223 Der Leiter des Seniorenturnens wird an der Generalversammlung der Männerriege gewählt. Er ist wieder wählbar.
224 Der Leiter bestimmt einen oder mehrere Stellvertreter, die ihn unterstützen oder im Verhinderungsfalle die Turnstunden leiten
225 Finanziell ist das Seniorenturnen in der Männerriege voll integriert. Beiträge können erhoben werden.
Ziele des Vereins
Durch die Förderung der geistigen und körperlichen Mobilität erhöhen wir die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität.
Erkenntnisse zu den Themen Gesundheit, Bewegung und Sport auffrischen und ergänzen.
Die Bewegung steht im Zentrum
wir lernen leisten, trainieren, pflegen Gesundheit und Wohlbefinden und fördern die Fitness.
Wir bekennen uns zu den «4 B» des Seniorensports
Bewegen – steht im Zentrum
Begegnen – soziales Wohlbefinden
Begreifen – vermitteln von Informationen und Wissen
Behalten – Übungen sollen über die Turnstunde hinaus wirken
Statuten
Statuten Turnverein STV Schlieren / (23.02.2004) auszugsweise
- Allgemeine Statuten
- Zweck
- Der TVS pflegt den Sport
- Fördert die entsprechenden Wettkämpfe und Ausbildungsmöglichkeiten
- Ist konfessionell und politisch neutral
- Zugehörigkeit
Der TVS ist Mitglied des Zürcher Turnverbandes (ZTV). Als solcher gehört er ebenfalls dem Schweizerischen Turnverband an, dessen Statuten, Reglementen und Verträgen er sich unterstellt.
Struktur
Der TVS setzt sich aus folgenden finanziell und administrativ selbständigen Sektionen zusammen:
- Aktivsektion
- Männerriege
- Handballsektion
- Faustballsektion
- Präsidentenausschuss
Die Präsidenten aller Sektionen sind im Präsidentenausschuss zusammengefasst. Er trifft sich jährlich mindestens zweimal
Der Präsidentenausschuss hat u.a. folgende Aufgaben (nicht abschliessend):
- Koordination der Jahresprogramme
- Bildung von gemeinsamen Kommissionen
- Gemeinsame Aktivitäten, bzw. Anlässe festzulegen
- Ernennung derjenigen Sektion, welche den STV nach aussen vertritt
- Rechte und Pflichten
- Aktivmitglieder sind in ihren Sektionen stimmberechtigt und haben dort das Recht Anträge zu stellen.
- Ehrenmitglieder sind in allen Sektionen stimmberechtigt und haben dort das Recht Anträge zu stellen.